Impfungen in Hildesheim beim Hausarzt — wir impfen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und beraten Sie auch zu Reiseimpfungen. In unserer Praxis Schuhstraße 29 bieten wir alle in Deutschland zugelassenen STIKO-Impfstoffe an. Gelbfieber-Impfungen führen wir nicht durch — diese werden ausschließlich in zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen verabreicht.
Wir bieten Reiseimpfberatung und alle Standard-Reiseimpfungen außer Gelbfieber an. Dazu gehören Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Cholera und Meningokokken (ACWY). Für die Gelbfieber-Impfung verweisen wir an eine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle in Hannover oder Hildesheim — z. B. das Gesundheitsamt Hildesheim oder die Tropenmedizin am MHH.
Planen Sie Ihre Reise rechtzeitig: einige Impfungen brauchen 2–4 Wochen Vorlauf für vollen Schutz.
Alle STIKO-empfohlenen Impfungen sind Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Reiseimpfungen werden je nach Krankenkasse erstattet — die meisten Kassen übernehmen sie auf Antrag oder direkt. Wir informieren Sie vor der Impfung über den Erstattungsstatus und stellen Ihnen alle nötigen Belege aus.
Kann ich mehrere Impfungen gleichzeitig bekommen?
Ja — die meisten Impfungen lassen sich kombinieren. Im selben Termin sind oft 2–3 Impfungen möglich, in verschiedene Arme.
Wie lange hält der Impfschutz?
Sehr unterschiedlich. Tetanus 10 Jahre, Pneumokokken einmalig, Grippe nur eine Saison. Wir notieren Auffrischungs-Termine in Ihrem Impfpass.
Brauche ich einen Termin?
Für Reise- und Erst-Impfungen bitte einen Termin vereinbaren (15-Minuten-Slot). Routine-Auffrischungen können oft in der Akutsprechstunde mitgemacht werden.
Kann ich gegen Gelbfieber bei Ihnen impfen?
Nein. Gelbfieber-Impfungen sind ausschließlich autorisierten Impfstellen vorbehalten. Wir verweisen Sie gerne an die nächste Stelle.
Was, wenn mein Impfpass weg ist?
Wir können einen Antikörper-Titer bestimmen — oder Sie beginnen pragmatisch mit einer Auffrischung. Eine erneute Grundimmunisierung schadet nicht.
Termin online via Doctolib oder telefonisch 05121 8731580. Bitte den Impfpass mitbringen.

Angepasster Corona-Impfstoff „JN.1“ ab Ende August
In Deutschland ist derzeit (Juli 2024) vorherrschend die Omikron-Immun-Escape Variante JN.1-Sublinie „KP.3“ mit einem Anteil von 55 Prozent, die JN.1-Sublinie „KP2“ mit einem Anteil von 23 Prozent. Die bisher verwendeten Impfstoffe scheinen nur unzureichend auf die neue Variante zu passen und wurden daher angepasst.
Für wen wird eine COVID-19-Auffrischung empfohlen?
Gemäß der jüngsten Aktualisierung der STIKO COVID-19-Impfempfehlung und deren Aufnahme als jährliche Standardimpfung im Herbst in den Impfkalender 2024 können folgende gesetzlich oder privat versicherte Personengruppen auch weiterhin eine COVID-19-Impfung erhalten:
Für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, sind Booster ebenfalls empfohlen und möglich.
Die Auffrischimpfungen sollen nach Angaben der STIKO mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.

An die JN.1-Variante angepasster, bivalenter Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Vorteil: induziert Antikörper mit guter Wirksamkeit gegen die aktuelle immune-escape Omikron-Variante
Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) verursachen bei Säuglingen und älteren Personen häufig schwere Atemwegserkrankungen. Mittlerweile gibt es einen für Personen ab 60 Jahren zugelassenen, proteinbasierten Impfstoff mit gentechnisch hergestelltem Antigen-Protein (RSVPreF3) und Adjuvans AS01E (Arexvy®).
Erwachsenen über 75 Jahre empfiehlt die Ständige Impfkommission eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus. Außerdem sollen sich 60- bis 74-Jährige mit Risikofaktoren impfen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss berät bereits über eine Aufnahme der Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie. Erst danach ist die RSV-Impfung eine Kassenleistung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten derzeit nur vereinzelt.
Schuhstraße 29
31134 Hildesheim
Tel. +49 5121 8731579, +49 5121 8731580
Fax. +49 5121 8731581
Mo - Fr: 08 - 12 Uhr
Mo, Di, Do: 15 - 17 Uhr
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ab Freitag, dem 28.08.2026 ändern sich unsere Sprechzeiten am Freitag: Wir sind dann freitags von 7:00 bis 11:00 Uhr für Sie da (bisher 8:00–12:00 Uhr).
Montag bis Donnerstag bleibt alles wie gewohnt: 8:00–13:30 Uhr. Die Akutsprechstunde ohne Termin findet weiterhin zu den Sprechzeiten statt.
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